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Neue gesetzl. Energieauditpflicht für Nicht-KMU

EDL-G und DIN 16247-1

Das EDL-G ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in nationales Recht. Sie verpflichtet Nicht-KMU zur Durchführung eines Energie-Audits gemäß der DIN EN 16247-1.


was:

Die DIN EN 16247-1 beschreibt die Vorgehensweise, die im Rahmen des

Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an Nicht-KMU verbindlich

gestellt wird. Kernbestandteil ist u.a. eine qualifizierte Energieanalyse,

die mindestens 90% des Energieverbrauches erklärt.


wer:

- Nicht-KMU (mehr als 250 MA, mehr als 50 Mio Umsatz, mehr als 43

Mio € Jahresbilanzsumme)

- Kommunen und Unternehmen der Öffentlichen Hand

Die Auditpflicht betrifft dabei nicht nur das produzierende Gewerbe,

sondern auch Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen,

Krankenhäuser und Kommunen (über 5.000 Einwohner/10 Mio Umsatz).


wie:

Zuständig für die Umsetzung ist ein Energieverantwortlicher (extern/

intern), der dabei bestimmte Anforderungen hinsichtlich Ausbildung und Erfahrung erfüllen muss.


Befreiung:

befreit sind Unternehmen, die

> fristgerecht ein EN-Audit durchgeführt haben

ODER

> ein EnMS nach ISO 50001 eingeführt haben


Fristen:

Das Nachweis eines Energieaudits nach EN 16247 musste spätestens mit

dem 05.12.2015 erbracht sein. Der Ermessensspielraum des BAFA wird

grundsätzlich umso enger, je weiter die Nichterfüllung entfernt liegt.


Turnus

Nach erfolgten Erstaudit alle 4 Jahre bzw. 4 Jahre nach erfolgtem,

früheren Audit-Stichtag). Die Umsetzung muss nachgewiesen werden

können.


Bußgelder

bei Nichterfüllung können Bußgelder bis 50.0 T€ verhängt werden.

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