Aktuelles & Fristen

GÜLTIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG DER ISO 50001

Achtung: Zertifikate nach ISO 50001:2011 endeten am 21.02.2022.

MATRIX-ZERTIFIZIERUNGEN KÖNNEN UNZULÄSSIG SEIN


in der amtlichen Mitteilung vom 10.05.2019 verweist die DAkkS auf unzulässige Matrix-Konstellationen.

Betroffen sind sog. "unechte" Matrixen. Hierbei fungiert eine Stelle (Beraterorganisation, Verein,etc.) als Zentrale, der andere Unternehmen als Zertifikatsmitinhaber angeschlossen sind. Typisches Merkmal dabei ist, dass der Geschäftszweck der Zentrale nicht identisch mit dem Geschäftszweck der betreuten Zertifikatsinhaber ist, dass das Mitglied die Leistung selbstständig und nicht über die Zentrale erbringt und keine Befugnis der Zentrale im Sinne der obersten Leitung besteht (z.B. Personalentscheidungen). Derart ausgefertigte Zertifikate sind laut DAkkS irreführend und daher unverzüglich aus dem Markt zu entfernen. Mitbewerber, Unternehmerverbände und weitere Stellen können den Nutzer solcher Zertifikate abmahnen.


FRISTEN


Nicht -KMU:                     Pflicht seit 31.12.2016 sofern kein Energieaudit nach DIN 16247 nachgewiesen werden kann.

                                            Die Regelungen der ISO 50003 gelten für Unternehmen mit ISO 50001-Zertifikaten bereist jetzt.


*aufgrund der Komplexität und der Vielzahl unterschiedlicher Regelungen können im Einzelfall andere als die hier genannten Regelungen gelten. Eine Gewähr kann von azm cert daher nicht übernommen werden. Regelungen können sich auch kurzfristig ändern. Es ist der Einzelfall zu betrachten.

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