Das EDL-G ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in nationales Recht. Sie verpflichtet Nicht-KMU zur Durchführung eines Energie-Audits gemäß der DIN EN 16247-1.
Die DIN EN 16247-1 beschreibt die Vorgehensweise, die im Rahmen des
Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an Nicht-KMU verbindlich
gestellt wird. Kernbestandteil ist u.a. eine qualifizierte Energieanalyse,
die mindestens 90% des Energieverbrauches erklärt.
Die DIN EN 16247-1 beschreibt die Vorgehensweise, die im Rahmen des
Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an Nicht-KMU verbindlich
gestellt wird. Kernbestandteil ist u.a. eine qualifizierte Energieanalyse,
die mindestens 90% des Energieverbrauches erklärt.
- Nicht-KMU (mehr als 250 MA, mehr als 50 Mio Umsatz, mehr als 43
Mio € Jahresbilanzsumme)
- Kommunen und Unternehmen der Öffentlichen Hand
Die Auditpflicht betrifft dabei nicht nur das produzierende Gewerbe,
sondern auch Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen,
Krankenhäuser und Kommunen (über 5.000 Einwohner/10 Mio Umsatz).
Zuständig für die Umsetzung ist ein Energieverantwortlicher (extern/
intern), der dabei bestimmte Anforderungen hinsichtlich Ausbildung und Erfahrung erfüllen muss.
befreit sind Unternehmen, die
> fristgerecht ein EN-Audit durchgeführt haben
ODER
> ein EnMS nach ISO 50001 eingeführt haben
Das Nachweis eines Energieaudits nach EN 16247 musste spätestens mit
dem 05.12.2015 erbracht sein. Der Ermessensspielraum des BAFA wird
grundsätzlich umso enger, je weiter die Nichterfüllung entfernt liegt.
Nach erfolgten Erstaudit alle 4 Jahre bzw. 4 Jahre nach erfolgtem,
früheren Audit-Stichtag). Die Umsetzung muss nachgewiesen werden
können.
bei Nichterfüllung können Bußgelder bis 50.0 T€ verhängt werden.