DIN 16247 - nach EDL-G

DIN 16247 - nach EDL -G




EDL -G und DIN 16247-1

Das EDL-G ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in nationales Recht. Sie verpflichtet Nicht-KMU zur Durchführung eines Energie-Audits gemäß der DIN EN 16247-1.

was:

 Die DIN EN 16247-1 beschreibt die Vorgehensweise, die im Rahmen des

 Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an Nicht-KMU verbindlich

 gestellt wird. Kernbestandteil ist u.a. eine qualifizierte Energieanalyse,

 die mindestens 90% des Energieverbrauches erklärt.


wir:

 Die DIN EN 16247-1 beschreibt die Vorgehensweise, die im Rahmen des

 Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an Nicht-KMU verbindlich

 gestellt wird. Kernbestandteil ist u.a. eine qualifizierte Energieanalyse,

 die mindestens 90% des Energieverbrauches erklärt.


wer:

 - Nicht-KMU (mehr als 250 MA, mehr als 50 Mio Umsatz, mehr als 43

 Mio € Jahresbilanzsumme)

 - Kommunen und Unternehmen der Öffentlichen Hand

 Die Auditpflicht betrifft dabei nicht nur das produzierende Gewerbe,

 sondern auch Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen,

 Krankenhäuser und Kommunen (über 5.000 Einwohner/10 Mio Umsatz).


wie:

 Zuständig für die Umsetzung ist ein Energieverantwortlicher (extern/

 intern), der dabei bestimmte Anforderungen hinsichtlich Ausbildung und Erfahrung erfüllen muss.


Befreiung:

 befreit sind Unternehmen, die

 > fristgerecht ein EN-Audit durchgeführt haben

 ODER

 > ein EnMS nach ISO 50001 eingeführt haben


Fristen:

 Das Nachweis eines Energieaudits nach EN 16247 musste spätestens mit

 dem 05.12.2015 erbracht sein. Der Ermessensspielraum des BAFA wird

 grundsätzlich umso enger, je weiter die Nichterfüllung entfernt liegt.


Turnus:

 Nach erfolgten Erstaudit alle 4 Jahre bzw. 4 Jahre nach erfolgtem,

 früheren Audit-Stichtag). Die Umsetzung muss nachgewiesen werden

 können.


Bußgelder:

bei Nichterfüllung können Bußgelder bis 50.0 T€ verhängt werden.


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