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Audit
festgelegtes Verfahren zur Betrachtung von Dingen, z.B. Tätigkeiten, Prozessen, Personen, Kompetenzen oder Techniken
gemeinhin: Überprüfung der Wirksamkeit eines Management-systems durch einen Prüfer einer akkred. Stelle (Auditor)
In diesem Audit am Standort der Organisation wird geprüft, ob das beschriebene System in der Praxis umgesetzt wird.
Hierzu werden bestimmte Prüfpunkte einer Checkliste (für azm Kunden vorab erhältlich) abgearbeitet.
In diesem Audit am Standort der Organisation wird geprüft, ob das beschriebene System in der Praxis umgesetzt wird.
Hierzu werden bestimmte Prüfpunkte einer Checkliste (für azm Kunden vorab erhältlich) abgearbeitet.
richtet sich grundsätzlich nach den für alle akkreditierten Zertifizierer gültigen Vorgaben. Je nach Norm und individueller Situation kann die Auditzeit variieren.
National benannte Stelle, die wiederum den Zertifizierer prüft (in Deutschland ist died die DAkkS).
Nicht akkreditierte Zertifizierer (DAkkS-Logo fehlt auf der Zertifikatsurkunde) unterwerfen sich nicht dieser Kontrolle.
Zertifikate nicht akkreditierter Gesellschaften sind deshalb international nicht anerkannt.
> Prüfergebnis; eine im zu prüfenden Managementsystem nicht erfüllte Normfoderung, die vor Erteilung des Zertifkates
behoben sein muss.
> Prüfergebnis; eine Anforderungen ist zwar grundsätzlich erfüllt, Verbesserungen sind allerdings notwendig.
Die Behebung muss bis zur Frist oder bis spätestens zum nächsten Audit erfolgt sein.
> Prüfergebnis; Hinweis des Auditors, was aus dessen Sicht zusätzlich verbessert werden kann. Im Gegensatz zur
>Abweichung muss eine Empfehlung zwar geprüft aber nicht zwingend umgesetzt werden.
auch >Verbundszertifizierung ; Stichproben-Verfahren bei Unternehmen mit mehreren Standorten.
Durch Anwendung dieses Verfahrens müssen nicht alle Standorte jedes Jahr begutachtet werden.
(Zweitprüfer-Prüfung) separate Prüfung des Zertifizierers bei dem ein nicht involvierter, zweiter Prüfer das Ergebnis des
ersten Prüfers nochmals begutachtet um eine höchstmögliche Objektivität sicherzustellen. Erst im Anschluss einer
positiven Veto-Prüfung wird der Leiter der Zertifizierungsstelle die Freigabe erteilen.
lat. certificare (Bestätigung); certes (gewiss, sicher) und facere (schaffen, machen). Bezeichnet gemeinhin eine Prüfung
zur Festzustellung, ob ein Verfahren, eine Dienstleistung oder ein Produkt bestimmten Anforderungen genügt.
Bereits 1871 befreite die freiwillige Mitgliedschaft in einem Prüfverein die Betreiber von Dampfkesseln von einer
staatlichen Überwachung.